Vielflieger haben sich zwar an den Flughafenstress gewöhnt, aber nicht an Streiks in der Airline-Industrie. Glücklicherweise haben Fluggäste auch im Falle eines Streiks Anspruch auf Entschädigung. In Europa haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung aufgrund eines Streiks des Boden- oder Kabinenpersonals gestrichen wurde oder wenn sie infolge eines solchen Streiks mehr als drei Stunden Verspätung haben. Hier sind einige Tipps, wie Du dein Geld zurückbekommen kannst, wenn Du durch einen Flugstreik glaubst, Anspruch auf Schadensersatz zu haben.
Entschädigungen nach EU-Richtlinie
Wenn Du ein Flugticket bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft gebucht hast, hast Du im Falle eines Streiks, der zu einer Annullierung oder Verspätung Deines Fluges führt, Anspruch auf Entschädigung. Aber wie sieht die Rechtslage bei einem Streik genau aus?
Die Rechtslage für deutsche Kunden
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist. Dies gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat ausgehen und über einen anderen EU-Flughafen oder außerhalb Europas mit einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Geld-zurück-Regelung gilt jedoch nicht für US-amerikanische Fluggesellschaften.
Entschädigung für Verspätungen aufgrund von Streiks
Wenn Dein Flug aufgrund eines Streiks verspätet ist, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Wie viele Verspätungen für eine Entschädigung infrage kommen, hängt davon ab, in welchem Land Du dich befindest und ob Deine Fluggesellschaft verpflichtet ist, Passagiere zu entschädigen, die durch Streiks verspätet sind. Wenn Dein Flug jedoch annulliert wird und dies nicht auf schlechtes Wetter zurückzuführen ist, kannst du bei den meisten Fluggesellschaften in Europa bis zu 600 Euro zurückfordern. Außerdem müssen die Fluggesellschaften auf einen alternativen Flug mit gleichwertiger Verkehrsanbindung umbuchen; wenn jedoch keine Plätze verfügbar sind, kann die Buchung ohne Zahlung einer Gebühr storniert werden.
Schritt für Schritt zur Entschädigung
Leider gibt es bisher keine Verpflichtung der Fluglinien, ihre Kunden automatisch zu entschädigen. Das bedeutet aber auch nicht, dass jeder Fluggast seine Forderung selbst einreichen muss. Selbst wenn Deine Fluggesellschaft Konkurs angemeldet hat, kann es eine Entschädigung geben. Die einzige Voraussetzung ist, dass die juristische Person noch als Fluggesellschaft tätig ist. Auch einen Anwalt einzuschalten ist nicht automatisch nötig. Die einfachste Möglichkeit, sich schnell zu vergewissern, ob es eine Entschädigung gibt, sind die Online-Angebote von Flugrechts-Dienstleistern. Mit deiner Flugnummer und Angaben zur Person erhältst Du schnell eine Einschätzung, wie viel Geld dir von deiner Fluggesellschaft zusteht.
Fazit zur Streik-Entschädigung
Am besten, Du überprüfst Deinen Anspruch direkt online bei einem Rechtsdienstleister wie beispielweise Flightright. Die erste Prüfung ist online möglich und dauert nur wenige Minuten. Mit dieser ersten Einschätzung kann man die Situation noch einmal überdenken oder auch direkt einen Auftrag zum Inkasso der Entschädigung aufgeben. Das Ganze ist außerdem komplett risikofrei für den Verbraucher, da nur im Erfolgsfall eine Provision von ungefähr 30 Prozent anfällt.
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