Im Rahmen einer Großrazzia ist die Bundesanwaltschaft am Mittwoch gegen mehrere mutmaßliche Unterstützer des „Islamischen Staats“ (IS) vorgegangen. Bei den Maßnahmen seien sieben Personen festgenommen worden, teilte die Karlsruher Behörde mit. Es handelt sich demnach um vier deutsche, eine deutsch-marokkanische und eine türkische Staatsangehörige sowie einen Mann aus dem Kosovo.
Die Festnahmen erfolgten in Ulm (Baden-Württemberg), im rheinland-pfälzischen Landkreis Neuwied, in Bremen sowie im Kreis Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW durch Beamte des Bundeskriminalamts, der Landespolizei Rheinland-Pfalz und des Polizeipräsidiums Köln. Zeitgleich fanden Durchsuchungsmaßnahmen in 19 Objekten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in einem Objekt in den Niederlanden statt. Die Beschuldigten seien der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie teilweise des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz dringend verdächtig, so die Bundesanwaltschaft.
Konkret sollen die Beschuldigten einem internationalen Netzwerk angehören, welches die terroristischen Aktivitäten des IS in Syrien durch finanzielle Spenden gefördert hat. Seit 2020 sollen zwei gesondert verfolgte Anhängerinnen des IS aus Syrien heraus auf Telegram-Kanälen Geldzahlungen zugunsten der Vereinigung eingeworben haben. In das Netzwerk eingebunden seien Finanzmittler gewesen, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.
Über diese sollen in der Folge die gesammelten Geldbeträge an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelspersonen transferiert worden seien. Die Zahlungen dienten dazu, den IS zu stärken, so die Ermittler. Die Gelder wurden demnach insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt.
Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern offenbar die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht. Insgesamt sollen in der beschriebenen Weise mindestens 65.000 Euro an den IS in Syrien transferiert worden sein. Die Beschuldigten waren nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden.
Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS hätten sie eine „zentrale Rolle“ innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes eingenommen. Am Mittwoch und Donnerstag sollen die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.