Selbstbestimmungsgesetz: Justizminister will Transmenschen „ein Stück Würde“ zurückgeben

"Crazy-Wall" bei einer Befragung (über dts Nachrichtenagentur)
"Crazy-Wall" bei einer Befragung (über dts Nachrichtenagentur)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich mit dem Familienministerium auf einen Entwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz geeinigt und will damit Transmenschen „ein Stück Würde“ zurückgeben. „Mir ist wichtig, dass der Staat die Identität eines Menschen respektiert“, sagte Buschmann der „Bild am Sonntag“. Das müsse heißen: „keine quälend langen medizinischen oder psychologischen Untersuchungen mehr“.

Transmenschen sollten nicht länger „stigmatisiert oder wie Kranke behandelt werden“. Buschmann fügte hinzu: „Wir geben diesen Menschen ein Stück Würde zurück. So viel Toleranz muss in der liberalen Demokratie möglich sein.“

Für eine Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Buschmann: „Die Erklärung muss nach unseren Plänen drei Monate vorher angemeldet werden. Bei unter 18-Jährigen braucht es die Zustimmung der Eltern. Und man muss eine Versicherung über die eigene geschlechtliche Identität abgeben. Und wichtig: Die Änderung betrifft in erster Linie nur den personenstandsrechtlichen Eintrag.“ Die Gefahr, dass die neue Regelung missbraucht werden könne, sieht Buschmann als gering an.

„In der Schweiz gibt es eine ähnliche Regelung bereits seit Januar 2022. Die Erfahrungen dort und in anderen Ländern zeigen: In der Praxis kommt es so gut wie nie zu Missbrauch. Es sind aus diesen Ländern keine ernsthaften Probleme bekannt geworden.“ Trotzdem habe die Regierung „umfassende Vorkehrungen gegen alle denkbaren Möglichkeiten des Missbrauchs“ getroffen, so der Justizminister.

„Selbst die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht haben wir bedacht.“ Konkret bedeute das, so Buschmann: „Niemand soll sich einer Dienstpflicht entziehen können, indem er dann schnell seinen Geschlechtseintrag ändert. Deshalb sagt das Gesetz dann: Jemand, der gerade erst sein Geschlecht geändert hat, gilt weiterhin als Mann – zumindest wenn es um die Dienstpflicht geht.“

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Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
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