Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Bedingungen für ihre Zustimmung zu der von der Bundesregierung geplanten Übernahme von Altschulden klammer Kommunen gestellt. „Neben einem konkreten Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes braucht es ebenso konkrete Vorschläge für kommunale Schuldenbremsen in den jeweiligen Landesverfassungen“, sagte Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, der „Welt“ (Freitagausgabe). Man sei auch bei der Union weiterhin offen für eine sachgerechte Lösung.
Doch einen Blankoscheck des Bundes könne es nicht geben. Nur mit einer kommunalen Schuldenbremse könne rechtssicher klargestellt werden, dass erneute kommunale Überschuldungen ausgeschlossen sind. „Mit diesem Ziel muss das Bundesfinanzministerium seine Gespräche mit den Ländern konkretisieren“, sagte Middelberg.
Erst danach könne es weitere Gespräche über eine mögliche Grundgesetzänderung geben. Widerstand gegen die auf Bundesebene von CDU/CSU geforderten kommunalen Schuldenbremsen kommt selbst aus Unionsländern. „Es würde mich wundern, wenn alle Landesparlamente sich von einer Bundesregierung vorschreiben lassen, eine kommunale Schuldenbremse in ihre Landesverfassungen aufzunehmen – insbesondere da ja nur einige Länder von einer Altschuldenübernahme profitieren würden“, sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) der „Welt“.
Bayern sei weiterhin strikt gegen eine Altschuldenübernahme. In Nordrhein-Westfalen mit seinen vielen überschuldeten Kommunen zeigt man sich offener für eine Verfassungsänderung. „Dass bei einer Altschuldenlösung die Frage der Wiederverschuldung der Kommunen eine relevante ist, ist absolut nachvollziehbar und befindet sich in der Diskussion“, sagte die zuständige Ministerin für Kommunales in Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach (CDU).