Ampel einigt sich im Streit um Lindners „Wachstumschancengesetz“

Kabinettsklausur in Meseberg am 29.08.2023 (über dts Nachrichtenagentur)
Kabinettsklausur in Meseberg am 29.08.2023 (über dts Nachrichtenagentur)

Die Ampelkoalition hat im Streit um das sogenannte „Wachstumschancengesetz“ von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) offenbar eine Einigung erzielt. Die Bundesregierung werde die Wirtschaft etwas stärker entlasten als bisher geplant, berichtet das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf den finalen Gesetzesentwurf, den das Kabinett am Mittwoch auf ihrer Klausur in Meseberg beschließen will.

Demnach beläuft sich das Entlastungsvolumen insgesamt nun auf 7,035 Milliarden Euro jährlich bis einschließlich 2028. Vor zwei Wochen war ein geplanter Kabinettsbeschluss an einem Leitungsvorbehalt von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) gescheitert.

Gegenüber diesem Entwurf enthält das finale Gesetz nun auch eine „befristete Einführung einer degressiven AfA (Abschreibung) für Wohngebäude“. Sie soll für Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Auch die steuerliche Anrechnung von Verlusten wird noch einmal leicht ausgeweitet.

So sollen künftig nicht mehr 60, sondern 80 Prozent der Verluste innerhalb von vier Jahren steuerlich absetzbar sein. Nicht geändert wurde der Passus, wonach negative Einkünfte bis zu einem Betrag von 10 Millionen Euro bei Einzelpersonen und bei Ehegatten von 20 Millionen Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte eines vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgezogen werden können. Des Weiteren sieht das Paket die „Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung von insbesondere mehr Klimaschutz“, eine „befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter“, eine „Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung“, eine „Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs“ sowie eine Reihe weiterer Maßnahmen vor.

Im nächsten Jahr sollen sich die Entlastungen des Wachstumschancengesetzes auf insgesamt 2,65 Milliarden Euro belaufen. Die größte Entlastungswirkung entfaltet das Paket im Jahr 2026 mit 10,2 Milliarden Euro, danach nimmt die Entlastung bis 2028 wieder etwas ab. „Die zwei Wochen Verzögerung hätten nicht sein müssen, haben aber dem Vorhaben gutgetan“, hieß es in Regierungskreisen.

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