Generalverdacht ist Eingriff in die Grundrechte: Rechtsexperten äußern Zweifel an Faesers Clan-Abschiebeplänen

Nancy Faeser (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Nancy Faeser (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

In der Diskussion über die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller Großfamilien auch dann abzuschieben, wenn diese sich selbst nicht nachweislich strafbar gemacht haben, äußern sich Rechtsexperten skeptisch. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Innenministerium ernsthaft erwogen wird, dass Menschen allein wegen ihrer Mitgliedschaft zu einer Familie ausgewiesen werden“, sagte der Staatsrechtler Ulrich Battis dem „Tagesspiegel“ (Dienstagsausgabe). Ausweisungen müssten als Eingriff in Grundrechte „immer im Einzelfall gerechtfertigt sein“, so der Rechtswissenschaftler.

Der Asylrechtsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, dass die Vorschläge an eine „Geisterdiskussion“ grenzten. Selbst wenn die Behörden zu dem Schluss kämen, dass ein Grund für eine Ausweisung vorliege, dann stehe den Betroffenen immer noch der Klageweg offen. Die Grünen-Innenexpertin Lamya Kaddor kritisierte, es sei schwierig und grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich, „Menschen ohne strafrechtliche Verurteilung unter Generalverdacht zu stellen“.

Es solle bei der für die Terrorbekämpfung vorgesehenen Ausnahme bleiben, sagte sie dem „Tagesspiegel“.

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