Der Bundestag hat den Weg für den Nachtragshaushalt 2023 freigemacht. Für das entsprechende Nachtragshaushaltsgesetz 2023 stimmten am Freitag 392 Abgeordnete, 274 dagegen. Mit dem Nachtragshaushalt reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November.
Konkret will sie schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des sogenannten Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen. Die bisherige Finanzierungsweise war durch das Urteil infrage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, ist eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig, die am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossen wurde.
Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen, bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen werden im Etat unter anderem die Ausgaben für das „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant.
Das liegt unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen. Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus: Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen.
Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben.
Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das sogenannte Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert.
Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen.
Damit liegt die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Vorgesehen ist daher, die erhöhte Kreditaufnahme mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel zu ermöglichen. Als Begründung wird auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 verwiesen.
Ebenfalls angepasst wurde der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds: Die Rücklagen des Sondervermögens werden um 60 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht dem Betrag, der mit dem für verfassungswidrig erklärten Nachtragshaushalt 2021 übertragenen Mittel in Form von Kreditermächtigungen. Zudem soll durch Änderungen in den Sozialgesetzbüchern der Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlastet werden, zulasten der Bundesagentur für Arbeit.
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