Trotz mehrfacher Aufforderungen kein Arbeitszeugnis erhalten? Das kannst Du tun!

Arbeitnehmerin an einem Computer (über cozmo news)
Arbeitnehmerin an einem Computer (über cozmo news)

Angestellte haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dies gilt sowohl für Praktikanten, Minijobber und Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte. Für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gilt eine Frist von 14 Tagen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vor, dass die Angestellten vergebens auf das wichtige Dokument warten. Trotz mehrfacher Aufforderung. Doch was können Arbeitnehmer in so einem Fall am Besten tun?

Nicht zu lange zögern

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Arbeitgeber aus unterschiedlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, ein Arbeitszeugnis innerhalb der gesetzlichen Frist auszustellen. Das ist zwar ärgerlich, häufig jedoch kein Ausnahmefall. Nicht selten führen zum Beispiel Krankheitsausfälle dazu, dass es an dieser Stelle zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Hierbei muss man letztendlich abwägen, ob man noch Geduld walten lassen oder die nächsten Schritte einleiten möchte. Wer allerdings seit mehreren Wochen oder gar Monaten ohne eine konkrete Rückmeldung auf sein Arbeitszeugnis wartet, der sollte nicht mehr zu lange zögern.

Oliver Dietrich, Rechtsanwalt aus Aschaffenburg, weist zum Beispiel darauf hin, dass der zeitliche Rahmen bei arbeitsrechtlichen Konflikten häufig sehr eng ist, weshalb es wichtig ist, nicht allzu lange zu zögern, wenn es darum geht, sein Arbeitszeugnis einzufordern. In manchen Arbeitsverträgen ist es nämlich festgelegt, dass der Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bereits nach drei Monaten verfällt.

Schriftliche Mahnung mit Frist aushändigen

Grundsätzlich haben Beschäftigte immer die Möglichkeit, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, wenn sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist kein Arbeitszeugnis erhalten. Bevor man diesen Weg geht, kann man allerdings auch erst einmal versuchen, mithilfe einer schriftlichen Mahnung sein Arbeitszeugnis zu erhalten.

Auch hier gilt: nicht zu lange damit zögern. Die Mahnung sollte bestenfalls postalisch zugestellt werden. Wichtig ist auch, dass in dem Schreiben auf eine Frist von zwei bis drei Wochen hingewiesen wird. Innerhalb dieser Frist wird der Arbeitnehmer dazu aufgefordert, das Arbeitszeugnis an den Beschäftigten auszuhändigen.

Einschaltung eines Anwalts für Arbeitsrecht 

Sollten alle Aufforderungen erfolglos bleiben, dann bleibt den Angestellten nichts anderes übrig, als einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht abgeschlossen hat, kann sich die dabei entstehenden Kosten im Normalfall von seiner Versicherung erstatten lassen.

Der Anwalt wird sich dann mit dem jeweiligen Arbeitgeber in der Regel schriftlich in Verbindung setzen und versuchen, das Zeugnis auf diese Art und Weise einzufordern. Sollte das gewünschte Ergebnis trotzdem nicht eintreten, so wird im nächsten Schritt ein Klageverfahren eingeleitet, bei dem das zuständige Arbeitsgericht involviert ist.

Gut zu wissen: Ein Anwalt kann auch dann eingeschaltet werden, wenn man mit seiner Leistungsbewertung in seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist und Änderungswünsche durchsetzen möchte.

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