Wer die Förderung zum Heizungstausch beantragen darf, ist von der Bundesregierung nach einem stufenweisen Fördermodell geregelt. Selbstnutzende Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern können die finanzielle Unterstützung zum Heizungstausch bereits seit dem 27. Februar beantragen. Das gilt ab heute auch für Eigentümer WEG, die eine Zentralheizung nutzen, und für Mehrfamilienhäuser.
Über Redaktion des Nürnberger Blatt
44853 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt