Erfolg im Bundesrat! Länder erhöhen Druck beim Gestaffelten Mutterschutz und der Aufklärung zu Fehlgeburten 

Schwangere Frau mit Ultraschallbild (über cozmo news)
Schwangere Frau mit Ultraschallbild (über cozmo news)

Die Bundesländer haben sich am Freitag im Bundesrat für den Gestaffelten Mutterschutz ausgesprochen. Das ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, die Gesetzeslage für Frauen nach Fehlgeburten zu verbessern. Jetzt muss ein gemeinsamer Gesetzesentwurf der Fraktionen im Deutschen Bundestag kommen.

Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes äußert sich dazu: „Die aktuelle Rechtslage auf Anspruch zum Mutterschutz beruht auf einer willkürlichen Festlegung, was zu Ungleichbehandlung von Frauen nach einer Fehl- und Totgeburt führt. Die Anerkennung des Mutterschutzes darf nicht an einer starren Gramm- oder Wochenzahl festgemacht werden. Frauen sollten ganz ohne Zweifel grundsätzlich das Recht haben, sich von der körperlichen Auswirkungen einer Schwangerschaft und Geburt, und auch eine Fehlgeburt ist eine Geburt, in einem angemessenen Zeitraum zu erholen.“

Initiative durch Saarland, Niedersachsen und Hamburg

Mit der am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung nun auf, für Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Mutterschutzgesetz einzuführen. Die Entschließung geht dabei auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsens und Hamburgs zurück.

Gestaffelter Schutz

Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten soll deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern.

Bisherige Rechtslage

Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl- und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesen Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.

Kritik an Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt

Die aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach rund 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so weit entwickelt, dass entbunden werden müsse und Schwangere einen Geburtsvorgang erlebten. Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle.

Natascha Sagorski, familienpolitische Aktivistin dazu: „Ich bin sehr dankbar für diese starke Stellungnahme des Bundesrats. Die Länder sind sich einig, dass der Gestaffelte Mutterschutz kommen muss, die demokratischen Parteien im Bundestag sind es auch. Wir wissen, dass die Kosten marginal sein werden und das Signal riesig. Trotzdem gibt es immer noch keinen Gesetzentwurf im Bundestag. […] Die Rechte von Frauen nach Fehlgeburten dürfen nicht Spielball taktischer Manöver sein. Deswegen brauchen wir jetzt so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf für den Gestaffelten Mutterschutz.“

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