Vier deutsche Anwälte haben im Namen von zehn Menschen aus Belarus beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen den autoritär regierenden Präsidenten Alexander Lukaschenko und belarussische Sicherheitsbeamte erstattet. Sie werfen ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, wie eine Sprecherin des Generalbundesanwalts am Mittwoch auf Anfrage bestätigte. Zunächst hatten der „Spiegel“ und der „Tagesspiegel“ berichtet.
Die Anwälte erklärten, dass ihnen mehr als hundert Fälle dokumentierter staatlicher Folter in Belarus bekannt seien. Sie seien ausdrücklich durch zehn Opfer beauftragt worden, „stellvertretend für alle Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen die staatlich angeordnete und systematische Folter zu erstatten, um Ermittlungen unter deutscher Gerichtsbarkeit zu bewirken“.
Nach der von massiven Betrugsvorwürfen begleiteten Präsidentschaftswahl im August kam es in Belarus zu Massendemonstrationen. Die Behörden gingen brutal gegen die friedlichen Demonstranten vor. Mehrere Menschen wurden getötet, hunderte weitere zu teils langen Haftstrafen verurteilt.
Ihre Mandanten berichteten von Festnahmen aus nichtigen Anlässen, Folter und Misshandlungen für die Tage ihrer Inhaftierung, teilten die Anwälte mit. Sie seien in engen Zellen oder Transportern eingesperrt und „über mehrere Tage körperlich misshandelt, gedemütigt, bedroht, beleidigt und auf andere Weise entwürdigt“ worden. Alle hätten schwere gesundheitliche Schäden davongetragen. Sie erwarteten, „dass sich Deutschland auch im Falle Belarus‘ zur Verteidigung universeller Menschenrechte bekennt“, hieß es.
Die Anwälte forderten den Generalbundesanwalt auf, umgehend umfassende Ermittlungen einzuleiten. Eine unabhängige Aufklärung und Verfolgung sei in Belarus selbst nicht zu erwarten, erklärten sie und beriefen sich auf das Weltrechtsprinzip, nach dem Völkerrechtsverbrechen auch hier verfolgt werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden und weder Täter noch Opfer Deutsche sind.
Noch ist allerdings unklar, was weiter passiert. Der Generalbundesanwalt wollte am Mittwoch nichts Näheres zu der Anzeige sagen. Das Weltrechtsprinzip ist in Deutschland im Völkerstrafgesetzbuch verankert. Es liegt dem weltweit ersten Prozess zu Staatsfolter in Syrien zugrunde, der 2020 am Oberlandesgericht Koblenz begann. Sind keine Deutschen beteiligt, kommt es nur bei Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tragen. Zuständig für die Verfolgung ist dann automatisch der Generalbundesanwalt.