Polnische Disziplinarkammer verstößt laut EuGH-Generalanwalt gegen EU-Recht

Europäischer Gerichtshof
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Die Einrichtung einer Disziplinarkammer am Obersten Gericht Polens verstößt nach der Ansicht eines Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) gegen EU-Recht. Das strittige Gremium könne unter anderem inhaltliche gerichtliche Entscheidungen als Disziplinarvergehen einstufen und verstoße damit gegen den Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit, erklärte der für den Fall zuständige Gutachter nach Angaben des Luxemburger Gerichtshofs am Donnerstag.

Die EU-Kommission hatte Polen vor dem EuGH wegen der Regularien zu der Disziplinarkammer verklagt. Es ist eines von mehreren Verfahren zwischen der Kommission und der polnischen Regierung um Reformen im Justizbereich. In Verfahren vor dem EuGH übernimmt jeweils ein sogenannter Generalanwalt die Aufgabe, als neutraler Gutachter die Rechtslage zu analysieren. Das Gericht folgt dessen Einschätzungen in der Regel, muss dies allerdings nicht tun.

In seiner Stellungnahme folgte Generalanwalt Evgeni Tanchev nach Gerichtsangaben den Einschätzungen der EU-Kommission. Die Regeln für die neue Disziplinarkammer enthielten „keine ausreichenden Garantien für den Schutz der Richter“. Sie gestatteten unter anderem auch, dass rein inhaltliche gerichtliche Entscheidungen als Disziplinarvergehen eingestuft und geahndet werden könnten. Allein die Möglichkeit dazu sei geeignet, Richter einzuschüchtern.

Der Gutachter bemängelte darüber hinaus auch noch mehrere weitere Bestimmungen – etwa den Umstand, dass die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Kammer selbst nicht gewährleistet sei. Er wies auch darauf hin, dass der Vorsitzende der Kammer gemäß den entsprechenden Regularien praktisch freie Hand bei der Wahl des für einen Fall in erster Instanz zuständigen Disziplinargerichts habe. Auch dies widerspreche den rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Das Verfahren vor dem EuGH läuft bereits seit längerem. Schon vor einem Jahr ordnete das Luxemburger Gericht an, dass die strittige Disziplinarkammer ihre Arbeit bis zur Klärung des Falls vorläufig einzustellen hat. Einen Termin für ein Urteil gibt es noch nicht.

Die EU-Kommission liegt seit Jahren wegen Reformen im Justizwesen mit Warschau über Kreuz. Brüssel wirft der rechtsgerichteten Regierung vor, die Unabhängigkeit der Justiz systematisch zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben. Eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren, Urteile aus Luxemburg und ein EU-Strafverfahren brachten sie bislang nicht grundsätzlich von ihrem Kurs ab.

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