Lieferkettengesetz wird erneut verschoben

Bundestag - Bild: agafapaperiapunta via Twenty20
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Nächste Schlappe für das umstrittene Lieferkettengesetz: Die für Donnerstag anberaumte Verabschiedung des Gesetzes wurde von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen, wie eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag sagte. Das Gesetz soll Menschenrechte bei Lieferanten deutscher Unternehmen schützen. Die Verabschiedung hatte sich schon mehrfach verzögert.

Bei der aktuellen Verschiebung geht es der SPD-Sprecherin zufolge um „Detailfragen“, die noch geklärt werden müssten. „Man kann davon ausgehen, dass die Verzögerung nicht an der SPD liegt.“ Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigte sich bei der Vorstellung des Arbeitswelt-Berichts zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.

Johannes Heeg von der Initiative Lieferkettengesetz kritisierte: „Bei Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen betreiben Teile der Unionsfraktion Täterschutz statt Opferschutz.“ Das Gesetz sei ohnehin bereits zugunsten der Wirtschaft „stark entkernt“ worden, erklärte der Vertreter der Initiative, der mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören. „Wirtschaftsnahe Unionsabgeordnete wollen offenbar nicht, dass Unternehmen Menschenrechts- und Umweltschutz in ihren Lieferketten umsetzen müssen.“

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte ein „Verschärfen“ des Gesetzes – ganz sicher sei kein weiteres Aufweichen nötig. Vielmehr sei das Gesetz „notwendig aus Menschenrechtsgründen, aus Gründen der globalen Gerechtigkeit“.

Das Lieferkettengesetz sieht Strafen gegen deutsche Unternehmen vor, wenn in ihren Zuliefererbetrieben Menschenrechte verletzt werden. Konkret geht es um Kinderarbeit, Sklaverei oder mangelnden Arbeitsschutz. Umweltschutzverbände bemängeln ein zu geringes Engagement in Klimasachen, zivilgesellschaftlichen Gruppen geht das Gesetz nicht weit genug.

Betroffen sollen ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten sein. Kritiker fordern, auch kleinere Unternehmen einzubeziehen. Sie verlangen zudem, Lieferanten außerhalb der direkten Lieferkette mit einzuschließen und die Unternehmen auch strafrechtlich haftbar zu machen. Von Unternehmensseite wurden unklare Richtlinien und zu hohe Geldstrafen kritisiert.

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