Betriebsbeihilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn auf der Kippe

EuGH/Justizia
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Von 2017 bis 2021 gewährte Betriebsbeihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn stehen auf der Kippe. Auf Klage der Lufthansa erklärte das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg am Mittwoch die Genehmigung der Beihilfen durch die EU-Kommission für nichtig. Bei ihrer Prüfung hätte die Kommission demnach den nur 115 Kilometer entfernten Flughafen Frankfurt am Main nicht unberücksichtigt lassen dürfen. (Az: T-218/18)

Der Flughafen Frankfurt-Hahn wurde früher mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert. Im März 2017 übertrug das Land seine Anteile von 82,5 Prozent an die chinesische HNA Airport Group, die mit den Hainan Airlines auch über eine eigene Fluggesellschaft verfügt. Die restlichen 17,5 Prozent sind weiterhin im Eigentum des Landes Hessen.

Bereits bei der Übernahme hatte Rheinland-Pfalz HNA zugesichert, sie könne Betriebsbeihilfen beantragen. Die EU-Kommission genehmigte für die Jahre 2017 bis 2021 schließlich Betriebsbeihilfen von bis zu 25,3 Millionen Euro. Ziel war es, Arbeitsplätze zu sichern und den Tourismus im Hunsrück zu fördern. Dagegen klagte die Lufthansa. Die Beihilfen kämen letztlich dem irischen Billigflieger Ryanair zugute, dem mit Abstand wichtigsten Nutzer des Flughafens Hahn.

Dem gab das EuG nun statt. Hahn sei nur 115 Kilometer oder 70 Reiseminuten vom Flughafen Frankfurt am Main entfernt, an dem die Lufthansa ihr Drehkreuz habe. Die Beihilfen ermöglichten den Weiterbetrieb des Flughafens Frankfurt-Hahn und führten daher zu einem „Wettbewerbsdruck“ durch Ryanair auf die Lufthansa.

Denn jedenfalls nach Angaben der Kranichlinie flögen beide Fluggesellschaften zu großen Teilen auch identische Ziele an. Die EU-Kommission habe diesen „Streckenwettbewerb“ gar nicht geprüft, monierte das Gericht.

Dass beide Flughäfen unterschiedliche Geschäftsmodelle verfolgen, ließen die Luxemburger Richter nicht als Argument gelten. Auch der Flughafen Frankfurt am Main habe inzwischen ein Terminal für Billigflieger geöffnet, das seit März 2017 auch Ryanair nutze. Umfang und Ziele dieser Flüge habe die Kommission nicht untersucht.

Die unterlegene EU-Kommission kann nun ihre Beihilfegenehmigung mit verbesserter Begründung erneuern oder Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Als sogenannte Streithelfer der Kommission könnten auch Deutschland oder Rheinland-Pfalz den EuGH anrufen.

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