Prozess gegen saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes beginnt im Juni

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Im Fall eines Krankenpflegers aus dem Saarland, der aus Geltungssucht nicht verordnete Medikamente an Patienten verabreicht haben soll, beginnt am 18. Juni der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken. Der 29-Jährige ist wegen versuchten Mordes in fünf Fällen angeklagt, wie das Gericht am Mittwoch erklärte. Zudem wirft die Anklage Daniel B. zweifache gefährliche Körperverletzung vor.

Er hatte zwischen Anfang 2015 und Frühjahr 2016 sowie im Frühsommer 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Kliniken gearbeitet. Dort soll er mehreren Patienten nicht verordnete Herz-Kreislauf-Medikamente gegeben haben.

Dabei habe er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf genommen. Der Mann soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen.

Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Bei den anderen drei Fällen ließ sich ein Zusammenhang zwischen Medikamentengabe und dem Tod der Patienten nicht nachweisen. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen sich der 29-Jährige wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verantworten muss.

Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.

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