Zweiter Prozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy

Nicolas Sarkozy - Bild: World Economic Forum, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons
Nicolas Sarkozy - Bild: World Economic Forum, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy muss sich bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den 66-Jährigen wegen mutmaßlich illegaler Finanzierung seinen Präsidentschaftswahlkampfs 2012 wurde am Donnerstag in Paris formell aufgenommen. Im März hatten die Richter die Verhandlung aufgeschoben, weil ein Anwalt der Verteidigung an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankt war.

Die Staatsanwaltschaft wirft Sarkozy vor, seinen Präsidentschaftswahlkampf 2012 zum Teil mit illegalen Mitteln finanziert zu haben. Ihm drohen bis zu ein Jahr Haft und eine Geldstrafe. Der konservative Politiker bestreitet die Vorwürfe. Sarkozy soll in der Woche ab dem 14. Juni erstmals vor Gericht befragt werden, dem Verfahrensauftakt blieb er fern.

Sarkozy war von 2007 bis 2012 Frankreichs Präsident. Nach Überzeugung der Anklage wandte er bei seinem letztlich erfolglosen Präsidentschaftswahlkampf gegen den Sozialisten François Hollande 2012 mehr als 40 Millionen Euro auf, um seine Wiederwahl zu sichern. Das war fast doppelt so viel wie erlaubt.

Seine Partei UMP – die inzwischen Les Républicains (Die Republikaner) heißt – soll versucht haben, dies durch ein System gefälschter Rechnungen zu kaschieren. Alleine die Eventfirma Bygmalion soll der Partei Rechnungen in Höhe von gut 18 Millionen Euro ausgestellt haben. Deshalb ist der Fall in Frankreich als „Bygmalion-Affäre“ bekannt.

Neben Sarkozy sind noch 13 weitere Verantwortliche angeklagt. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter seines damaligen Wahlkampfstabs sowie von Bygmalion. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Prozess ist bis zum 22. Juni angesetzt.

Bereits am 1. März war Sarkozy in einem Korruptionsprozess zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Da er Berufung eingelegt hat, ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig.

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