München und Schwerin für härtere Strafen bei Übergriffen auf Verfassungsorgane

Symbolbild: Deutsche Justiz
Symbolbild: Deutsche Justiz

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen Übergriffe auf Verfassungsorgane härter bestrafen. „Der Vorfall am Bundestag war ein Alarmsignal für die Demokratie“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) am Sonntag und bezog sich auf die rechtsextreme Eskalation vor dem Berliner Reichstagsgebäude am Rande von Corona-Protesten im Sommer. Ihr bayerischer Kollege Georg Eisenreich (CSU) ergänzte, es dürfe nicht zugelassen werden, „dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen“.

Die beiden Bundesländer erarbeiteten demnach einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zum strafrechtlichen Schutz von Verfassungsorganen und wollen diesen zur Justizministerkonferenz Mitte Juni einbringen. Der Vorfall vor dem Bundestag aber auch der Sturm auf das Kapitol in Washington zum Jahresbeginn „geben uns Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen zu hinterfragen“, erklärte Hoffmeister. Eisenreich begründete den Vorstoß damit, dass von Angriffen auf Verfassungsorgane eine Symbolwirkung ausgehe, „die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden kann“.

Die beiden Länder schlagen demnach unter anderem vor, gewalttätige Übergriffe in den räumlichen Schutzbereich von Verfassungsorganen mit Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Für schweren Hausfriedensbruch oder Landfriedensbruch drohen nach geltendem Recht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei beziehungsweise drei Jahren.

In Berlin hatte es Ende August an einem Wochenende mehrere Protestkundgebungen gegen die Corona-Politik der Regierung gegeben. Dabei eskalierte an einem Abend die Lage vor dem Reichstagsgebäude: Mehrere hundert rechtsextreme Demonstranten stürmten die Treppe des Sitzes des Bundestages. Die Eskalation sorgte bundesweit für Entsetzen.

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