Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am Donnerstag ein weiterer Prozess gegen die frühere Ehefrau des mutmaßlich bereits vor drei Jahren in Syrien getöteten deutschen Dschihadisten und ehemaligen Rappers Denis Cuspert begonnen. Die Anklage wirft der 36-Jährigen Beihilfe zur Versklavung von zwei Jesidinnen vor.
Omaima A. soll im Frühjahr 2016 als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien bei zwei Gelegenheiten in ihrer Wohnung eine andere mutmaßliche IS-Anhängerin in Begleitung von zwei versklavten Jesidinnen empfangen haben. Diese hätten während der Besuche die Wohnung der Angeklagten gereinigt. Bei der damaligen Besucherin soll es sich um die ebenfalls aus Deutschland stammende Sarah O. gehandelt haben, die sich seit Oktober 2019 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten muss.
Die Anklage geht davon aus, dass A. die Versklavung der beiden Jesidinnen nicht nur als fremde Tat gebilligt, sondern unterstützt habe. Beide Frauen hätten aufgrund einer Absprache zwischen A. und O. gearbeitet.
A. habe sich dadurch der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung sowie Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Die Anklage wirft ihr zudem einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor, weil sie in dieser Zeit außerhalb der Wohnung eine Pistole getragen habe.
Im Oktober hatte das OLG A. unter anderem wegen IS-Mitgliedschaft zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist seit März rechtskräftig. Am Donnerstag erklärte das Gericht, das Vorgespräche zu einer Verständigung stattgefunden haben. Bei einem umfassenden Geständnis würde die Gesamtstrafe für A. zwischen drei Jahren und zehn Monaten und vier Jahren und drei Monate Haft liegen. Bis Ende Juli sind noch sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.