Ungeeignet als Tagesmutter wegen Mitarbeit ihres wegen Missbrauchs verurteilten Manns

Justiz (über cozmo news)
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Eine Tagesmutter ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht mehr für die Kindertagespflege geeignet, wenn sie ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Ehemann in die Arbeit einbindet. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung im Fall einer Tagesmutter aus dem rheinischen Siegburg. Damit bestätigte das Gericht einen vorangegangenen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts.

Die Frau ist eine von zwei Betreibern einer Großtagespflege. Bei einem unangemeldeten Besuch des Jugendamts habe sich der Ehemann der Tagesmutter in den Räumen aufgehalten, erklärte das Gericht. Außerdem soll ihm die Frau vorübergehend die Aufsicht über zwei Tageskinder überlassen haben. Eltern zufolge hielt er sich zudem wiederholt während der Betreuungszeiten in der Tagespflege auf.

Der Ehemann wurde laut OVG unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in den Jahren 1997 bis 2005 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ein nach Verbüßung der Haft ausgesprochenes Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen lief demnach im Jahr 2017 aus. Die Stadt Köln hob die Tagespflegeerlaubnis der Frau auf, wogegen die Tagesmutter gerichtlich vorging und vor dem Kölner Verwaltungsgericht scheiterte. Auch ihre Beschwerde dagegen blieb nun erfolglos.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege verlange, dass der oder die Betreuende die Kinder vor „möglichen Schädigungen und Gefährdungen durch Dritte schützt“, begründete das OVG seine Entscheidung. Damit sei nicht vereinbar, dass die Frau ihren Ehemann Hausmeisterarbeiten erledigen ließ, während die Kinder anwesend waren. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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