Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben zu unbestimmt sei.
Die dagegen gerichtete Beschwerde der Polizei Berlin blieb ohne Erfolg. Es sei weiterhin nicht eindeutig erkennbar, welche Straßen des benannten „übergeordneten Straßennetzes“ konkret von dem Verbot betroffen seien, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.