Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) spaltet die Bevölkerung. Laut einer Umfrage sind 49 Prozent der Bürger für die Reform, 47 Prozent dagegen. Das geht aus einer Langzeitstudie des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen hervor, über deren Ergebnisse die FAZ berichtet (Dienstagausgabe).
Ratsmitglied Veronika Grimm schreibt in einem Gastbeitrag zu der aktuellen Debatte: „Die Diskussion findet in Zeiten großer Verunsicherung statt.“ Seien Teile der Bevölkerung in Sorge, „verschließen sie sich möglicherweise gegenüber tiefgreifenden Veränderungen wie der GEG-Reform.“ Die Befragung, die in den Monaten April und Mai stattgefunden hat, zeige auch sonst Verunsicherung der Bürger.
Rund die Hälfte der Haushalte gab an, sich große Sorgen um die Entwicklung der Energiepreise zu machen. Gleiches gelte für die allgemeine Preisentwicklung. „Hinzu kommen große Sorgen um den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und die weltpolitische Lage (jeweils 52 Prozent)“, schreibt Grimm.
Der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz zielt hauptsächlich auf den Heizungstausch ab. Ab 2024 soll „möglichst“ jede neu eingebaute Heizungsanlage eine Wärmepumpe sein oder mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Bestand dürfen alte fossile Heizungen noch bis Ende 2044 weiterbetrieben werden.
Der Entwurf wird nun im Parlament beraten und möglicherweise noch verändert. Dazu raten Grimm und ihr Co-Autor: „Die Parlamentarier sollten darauf achten, dass die Haushalte durch die GEG-Reform nicht überfordert werden. Insbesondere der Rahmen der finanziellen Entlastung muss realistisch kalkuliert werden. Es gilt, die Hauseigentümer gezielt zu entlasten und zugleich die Staatsfinanzen nicht zu überfordern.“
Es drohten auch Anpassungen auf Kosten des Klimaschutzes: „Denn nimmt man die Rentner von den Verpflichtungen aus, so wird das Gesetz zum zahnlosen Tiger. Gerade Rentner leben weit überdurchschnittlich häufig in Wohneigentum und entscheiden selbst über das Heizsystem. Ihre Immobilien sind oft in einem schlechten energetischen Zustand; ihre Wohnfläche pro Kopf und somit der zu beheizende Wohnraum ist groß.“ Der Bundesrat und auch Teile der SPD hatten gefordert, Menschen im Rentenalter von den Verpflichtungen des Gesetzes auszunehmen.