Zentralrat der deutschen Sinti und Roma kritisiert Methode der Polizeistatistik

Polizei (über dts Nachrichtenagentur)
Polizei (über dts Nachrichtenagentur)

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma übt scharfe Kritik an der statistischen Erfassung der Clan-Kriminalität in Niedersachsen. Hintergrund ist die entsprechende Zuordnung mutmaßlicher Straftaten einer Roma-Großfamilie im Raum Hannover zum Bereich der Clan-Kriminalität. Der Zentralrats-Vorsitzende Romani Rose sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die Straftaten müssten selbstverständlich verfolgt und verurteilt werden.

Die Benennung von Abstammung in Verbindung mit Clan-Kriminalität verurteilte er aber deutlich: „Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht darin eine Fortsetzung der rassistischen und antiziganistischen Sondererfassung, die trotz der leidvollen Geschichte unserer Minderheit und trotz des Verbots in unserer Verfassung widerrechtlich weiterbetrieben wird.“ Die Clan-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Hildesheim leitet derzeit Ermittlungen gegen Mitglieder einer Roma-Großfamilie. Ihnen werden allein in diesem Jahr mehr als 100 Straftaten zugeschrieben. In einer Präsentation zum Lagebild Clan-Kriminalität der Sicherheitsbehörden in Niedersachsen hieß es dazu kürzlich: „Massendelikte im Bereich Eigentums- und Vermögenskriminalität durch Großfamilie aus der Ethnie der Roma“ im Landgerichtsbezirk Hannover.

Zentralratschef Rose warnte, dass Sinti und Roma durch die Verbindung „ausgegrenzt, stigmatisiert und kriminalisiert und in den Fokus von Clan-Kriminalität gerückt“ würden. „Diese Form von Kriminalisierung gegenüber unserer Minderheit gibt den Rechtsextremen die Munition zur Rechtfertigung ihrer Gewalttaten, wie sie schon sehr oft gegenüber unserer Minderheit ausgeübt wurden.“ Auf Anfrage der „NOZ“ teilte das Innenministerium in Hannover mit, Clan-Kriminalität werde in Niedersachsen „ethnienunabhängig“ erfasst.

Dabei orientierten sich die Sicherheitsbehörden an einer abgestimmten Definition für Clan-Kriminalität und entsprechenden Indikatoren. Dazu zählten beispielsweise die Ablehnung des Rechtsstaates, die Überhöhung des familiären Ehrbegriffs oder eine hohe Gewaltbereitschaft.

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Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
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