Wie die Stadt Nürnberg mitgeteilt hat, hat sie „die für den 21. März angemeldete Versammlung „Für Deutsche Kultur in Deutschland“ am Germanischen Nationalmuseum“ verboten. Das Ordnungsamt sieht eine „hinreichend begründete Gefahr“, dass es bei der Versammlung zu Äußerungen kommt, die volksverhetzend sein könnten.
Die Gefahrenprognose des Ordnungsamts wird darauf gestützt, dass mehrere Personen im Internet und auf Versammlungen den Holocaust selber verharmlost oder bestritten haben oder Personen unterstützt haben, die den Holocaust leugnen oder verharmlosen.
Vor knapp zwei Jahren traten bei einer Versammlung ebenfalls volksverhetzende Äußerung auf. Ein Redner zeigte sogar den Hitlergruß, wie es weiter hieß. Wegen diesen Taten mussten sich die Beteiligten bereits vor dem Landgericht München II. und dem Amtsgericht Hof verantworten.
Die Gefahrenprognose wird durch ein Video unterstrichen, dass die Verantwortlichen für die Versammlung am 13. Januar 2020 vor dem Germanischen Nationalmuseum, in der Straße der Menschenrechte und am Mahnmal am Platz der Opfer des Faschismus aufgenommen haben. Darin machen sie die hebräische Inschrift im Eingangstor zur Straße der Menschenrechte „Du darfst nicht töten“ verächtlich.
An der Säule für die Meinungsfreiheit äußern sie mit Bezug auf Verurteilungen von Personen wegen Volksverhetzung, dass diesen keine Meinungsfreiheit zugestanden wird.