Der Bund will wegen der weiter andauernden Corona-Pandemie an dem bereits beschlossenen Verbot von Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Konzerte sowie Straßen-, Wein- und Schützenfeste grundsätzlich festhalten.
Wegen der Unsicherheiten beim Infektionsgeschehen sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben werde, heißt es in der der dpa in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes.
Wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche und private Feiern oder Veranstaltungen wieder stattfinden könnten, sei derzeit wegen der besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen.