Verteidiger von deutschem „Maddie“-Verdächtigem kritisiert Vorverurteilung

Symbolbild: Gefängniszelle

Der Verteidiger des deutschen Verdächtigen im Fall „Maddie“ hat die Staatsanwaltschaft für eine öffentliche Vorverurteilung seines Mandanten verantwortlich gemacht. Christian B. stehe „weltweit am Pranger“, sagte Anwalt Friedrich Fülscher dem „Spiegel“ laut Vorabmeldung vom Freitag. In „internationalen Medien“ sei er „einer Vorverurteilung ausgesetzt“. Dies hätten die Ermittler durch ihre Veröffentlichungsstrategie verursacht, kritisierte er.

Zwar habe die Braunschweiger Staatsanwaltschaft den Namen seines Mandanten nicht genannt. Dieser sei aber „leicht anhand der sehr individualisierten Informationen identifizierbar“, sagte Fülscher.

Anfang Juni hatten die Ermittler bekanntgegeben, dass sie im Fall der vor 13 Jahren während eines Familienurlaubs in Südportugal spurlos verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann einen erheblich vorbestraften Deutschen als Täter verdächtigen. Der 43-jährige B. soll das dreijährige Mädchen demnach ermordet haben.

Er sitzt derzeit noch wegen eines Drogendelikts in Haft. Zudem wurde er im Herbst vergangenen Jahres in Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen US-Bürgerin in Portugal im Jahr 2005 zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Diese Strafe wurde allerdings bislang noch nicht rechtskräftig.

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