Bundesregierung will Opfer des Oktoberfestattentats entschädigen

Symbolbild: Münchner Oktoberfest

Die Bundesregierung will Opfer des Oktoberfestattentats entschädigen. „Wir sind der Auffassung, dass das Leid der Betroffenen des Oktoberfestattentats weitere Anerkennung durch den Staat erfahren sollte“, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums der Berliner Tageszeitung „taz“ (Donnerstagsausgabe). „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Generalbundesanwalt eine rechtsextremistische Motivation der Tat festgestellt hat.“

Es gebe Gespräche über eine „Solidarleistung“ an die Opfer, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Zur Höhe der Entschädigung machte das Ministerium keine Angaben.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch erklärt, es gebe keine Ermittlungsansätze mehr zu dem Attentat vor 40 Jahren. Vor allem gebe es keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Beteiligung weiterer Menschen neben dem bei dem Anschlag ums Leben gekommenen Attentäter Gundolf Köhler.

Köhler hatte am Abend des 26. September 1980 am Haupteingang zum Oktoberfest in einem Abfallkorb eine Bombe abgelegt und gezündet. Neben dem Attentäter kamen zwölf Oktoberfestbesucher ums Leben, 221 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Anders als ursprünglich geht die Bundesanwaltschaft nun von einem rechtsextremistischen Motiv Köhlers für den Anschlag aus. Ursprünglich hatten die Ermittler angenommen, Köhler habe den Anschlag als unter Prüfungsstress stehender Student mit Liebeskummer verübt.

Wie das Bundesjustizministerium der „taz“ mitteilte, hatte die Stadt München die Opfer bereits in den Jahren 1981 und 1982 mit einer Zahlung von einer Million D-Mark entschädigt. 2018 habe die Stadt einen Opferfonds von 50.000 Euro zur Linderung der Anschlagsfolgen aufgelegt. Dieser sei 2019 nochmals um 50.000 Euro aufgestockt worden.

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