Im Wirecard-Skandal ermittelt die Wirtschaftsprüfer-Aufsicht gegen das Unternehmen EY. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht des „Handelsblatts“. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) habe den gesetzlich festgelegten Auftrag, die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zu prüfen, betonte das Ministerium – dazu gehöre auch die Wirecard AG.
Die Apas sei zuständig für Vorermittlungen und auch anlassabhängige Verdachtsermittlungen; im Fall Wirecard habe sie im Oktober 2019 ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, das im Mai 2020 nach Erscheinen des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in förmliche Berufsaufsichtsverfahren überführt wurde, so das Ministerium. Diese Verfahren dauern demnach an.
Laut „Handelsblatt“ untersucht die Apas sämtliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ab dem Jahr 2015 durch EY bei Wirecard auf Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben. Bei Pflichtverletzungen hat die Apas weitreichende Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu einem Ausschluss aus dem Beruf.
EY wird heftig kritisiert, weil die Wirtschaftsprüfer Wirecard jahrelang eine korrekte Bilanz bescheinigten. Der Zahlungsdienstleister hatte Ende Juni Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte das Unternehmen einräumen müssen, dass in der Bilanz aufgeführte Gelder von 1,9 Milliarden Euro, die vermeintlich auf asiatischen Bankkonten lagern sollten, nicht auffindbar seien. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt in dem Fall. Sie geht von gewerbsmäßigem Bandenbetrug aus.