Kabinett beschließt Investitionsbeschleunigungsgesetz: Planung und Bau von Straßen und Windrädern soll schneller gehen

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Symbolbild: Windkraftanlagen auf dem Land

Neue Straßen, Windräder oder Schallschutzwände sollen in Deutschland künftig schneller geplant und gebaut werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetz aus dem Hause von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren“, erklärte Scheuer. 

Das Gesetz sieht zum einen kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren vor. So sollen Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe künftig in erster Instanz zuständig sein für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte aus dem Verkehrswegeplan und zum Mobilfunkausbau soll gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet werden können. „Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen“, erklärte das Ministerium. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibe aber erhalten. 

Des weiteren soll die Raumverträglichkeit schneller geprüft werden. Das derzeit vorgeschriebene Raumordnungsverfahren, um regionale Auswirkungen eines Bauprojekts zu überprüfen, kann künftig wegfallen – „wenn keine Konflikte zu erwarten sind“, wie das Ministerium mitteilte. Nötig ist dann nur noch das Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des Baurechts.

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig auch kein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein, etwa für die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, den barrierefreien Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen oder den Bau von Schallschutzwänden. Umweltprüfungen will die Regierung in diesen Fällen „erleichtern“: Eine Vorprüfung soll teilweise die nachfolgenden Prüfungen entbehrlich machen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte vor allem die Straffung von gerichtlichen Verfahren. Er mahnte aber, auch die Planungs- und Umsetzungskompetenz in den zuständigen Ämtern zu stärken. 

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußerte sich enttäuscht: Die große Koalition bleibe „weit“ hinter ihren eigenen Ankündigungen zurück. Der Kabinettsbeschluss lasse zentrale Forderungen der Wirtschaft links liegen, zum Beispiel ein konsequenteres Vorgehen gegen missbräuchliche Klageführungen und jahrelange Gerichtsverfahren.

„Es hilft nicht, Milliarden bereitzustellen, wenn die Mittel nicht verbaut werden können. Jede verschleppte Brückensanierung, jede marode Schleuse und jede verzögerte Schienenstrecke schaden dem Industriestandort und damit dem Wohlstand Deutschlands“, erklärte der BDI. 

In der aktuellen Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Der Bundestag kann etwa per Gesetz wichtige Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen; bei Ersatzneubauten entfällt ein neues Genehmigungsverfahren.

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