Abschreckung für Risiko-Reisen, längere Pause für Volksfeste und neue Teststrategie

Bundeskanzleramt in Berlin
Bundeskanzleramt in Berlin

Zum ersten Mal seit Juni hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über das Vorgehen in der Corona-Krise diskutiert. Die Runde traf gleich ein ganzes Bündel von Verabredungen, konnte sich aber nicht in allen Punkten einigen. Neue Lockerungen soll es zunächst nicht geben. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt nun größtenteils in der Hand der Länder. 

Reisen und Tests

„Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichten“, heißt es in den Bund-Länder-Beschlüssen. Die Gesetzeslage soll schnell geändert werden, damit eine staatliche Entschädigung „für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird“. 

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen zudem weiterhin in Quarantäne, die grundsätzlich 14 Tage dauert. Die bisherige Vorgehensweise, Rückkehrer direkt nach der Ankunft zu testen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne aufzuheben, soll nur noch bis 1. Oktober fortgesetzt werden.

Danach soll der Test frühestens am fünften Tag nach der Rückkehr möglich sein. So sollen auch Ansteckungen gegen Ende der Reise erfasst werden können. Voraussetzung für die neue Regelung ist laut Merkel, dass die Quarantäne behördlich besser überwacht wird und dass es eine digitale Version der Aussteigekarten gibt, die Rückkehrer etwa im Flugzeug ausfüllen müssen.

Zudem streben Bund und Länder weitere Vereinbarungen mit Risikoreiseländern an, „wonach Rückreisende im Reiseland vor der Rückreise verbindlich getestet werden, so dass bereits eine Rückreise von akut Infizierten möglichst vermieden wird“. Das Angebot kostenloser Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten gibt es nur noch bis zum 15. September.

Masken-Verweigerer

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist vielerorts Pflicht, etwa in Bus, Bahn und Supermarkt. Verstöße werden von den Ländern sehr unterschiedlich geahndet – damit soll Schluss sein: Künftig kostet es überall mindestens 50 Euro. Sachsen-Anhalt trägt diesen Beschluss als einziges Land nicht mit.

Für den Regional- und Fernverkehr sollen die mindestens 50 Euro den Masken-Verweigerern möglichst in Form eines erhöhten Beförderungsentgelts auferlegt werden. Dann kann das Personal in den Verkehrsmitteln die Summe direkt kassieren, ähnlich wie bei Schwarzfahrern.

Schule und Familie

Bund und Länder betonen die Bedeutung des Schulbetriebs. Es soll möglichst Präsenzunterricht stattfinden – für den Fall, dass das nicht geht, soll es „verlässliche digitale Homeschooling-Angebote“ geben. Dazu gibt der Bund 500 Millionen Euro für ein „Sofortausstattungsprogramm“. Die Kultusminister sollen insbesondere zur Maskenpflicht in den Schulen einheitliche Maßstäbe verabreden. „Schulschließungen und weitgreifende Quarantäneanordnungen“ sollen möglichst vermieden werden.

Zugleich sollen Familien stärker unterstützt werden: Das sogenannte Kinderkrankentagegeld für gesetzliche Krankenversicherte soll dieses Jahr pro Elternteil für 15 statt zehn Tage gewährt werden, für Alleinerziehende für 30 statt 20 Tage. Es fließt, wenn Eltern zur Betreuung ihrer kranken Kinder unbezahlt frei nehmen müssen.

Privatfeiern und Großveranstaltungen

Entgegen dem Wunsch der Bundesregierung wurde keine einheitliche Obergrenze für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern vereinbart. Auflagen soll es lediglich „in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen“ geben. Die Bürger werden „gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind“.

Großveranstaltungen, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist“, bleiben bis Jahresende verboten. Zur Frage, wie es mit Zuschauern in der Fußball-Bundesliga und bei anderen Sportereignissen weiter geht, sollen Chefs der Staatskanzleien in einer Arbeitsgruppe bis Ende Oktober Vorschläge vorlegen.

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