Dem früheren bolivianischen Präsidenten Evo Morales bleibt die Kandidatur bei den für Oktober geplanten Senatswahlen untersagt. Das Verfassungsgericht in La Paz billigte am Montag mit knapper Mehrheit eine entsprechende vorherige Entscheidung der für die Organisation der Wahlen zuständigen Kommission, wie Justizminister Álvaro Coimbra mitteilte.
Grund für den Ausschluss des linksgerichteten Ex-Staatschefs von den Wahlen ist, dass er seinen Wohnsitz im Ausland hat. Der im November vergangenen Jahres zurückgetretene Morales lebt im Exil in Argentinien. Er wollte in der Region Cochabamba kandidieren, wo vor Jahrzehnten sein politischer Aufstieg begonnen hatte.
Am 18. Oktober soll in Bolivien nicht nur das Parlament, sondern auch der Präsident gewählt werden. Die Wahlen waren wegen der Corona-Pandemie mehrfach verschoben worden. Mit dem Urnengang soll die politische Krise in dem südamerikanischen Land beendet werden. Seit Morales‘ Rücktritt übt die konservative frühere Vize-Senatspräsidentin Jeanine Áñez übergangsweise das Amt der Staatschefin aus.
Morales hatte als erster indigener Präsident Lateinamerikas Bolivien 13 Jahre lang regiert. Er trat nach seiner von Manipulationsvorwürfen überschatteten Wiederwahl im Oktober 2019 und anschließenden Massenprotesten auf Drängen der Armee zurück. Nach wie vor hat der 60-Jährige aber großen politischen Einfluss in seinem Heimatland.
Morales steht in Bolivien wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Genozid für seine Rolle bei der Gewalt nach den Wahlen des vergangenen Jahres unter Anklage. Außerdem befindet er sich wegen angeblicher Beziehungen zu Minderjährigen im Fokus der Justiz.