Waren, die ursprünglich in den von Israel besetzten Palästinensergebieten stammen, müssen als solche gekennzeichnet werden, so der Europäische Gerichtshof.
„Auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten“ muss ihr Ursprungsgebiet angegeben werden. Zwar unterliege das von Israel besetzte Westjordanland „einer beschränkten Hoheitsgewalt“ Israels, gehöre aber völkerrechtlich nicht dazu.
Die Palästinensische Befreiungsorganisation hat das Urteil begrüßt.