Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform vorgelegt, mit dem die umstrittene Uploadfilter weitgehend überflüssig werden sollen. Das Gesetz soll die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen regeln, wie das Bundesjustizministerium am Dienstag mitteilte. Es geht um Upload-Plattformen wie etwa YouTube, wo Nutzer eigene Inhalte, beispielsweise Videos, hochladen können.
„Mit dem aktuellen Referentenentwurf legen wir einen kompletten Vorschlag zur Umsetzung der beiden Urheberrechts-Richtlinien vor“, erklärte Lambrecht. Es müsse den Rechten und Interessen aller Beteiligten Rechnung getragen – also den der Kreativen, der Unternehmen der Kreativwirtschaft, der Internet-Unternehmen und der Nutzerinnen und Nutzer. „Es geht bei der Umsetzung um einen fairen Interessenausgleich.“
Das neue Gesetz soll Nutzerrechten und Vergütungsansprüchen der Urheber regeln, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu den Zwecken der Karikatur oder der Parodie werde erlaubt.
Künftig sollten zudem Verwertungsgesellschaften kollektive Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke vergeben. Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge zudem die Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechtes.
Die jetzige Veröffentlichung des Referentenentwurfs sei ein wichtiger Schritt, um die Umsetzungsfrist bis zum Sommer 2021 zu wahren. Mit dem Entwurf sollen die EU-Richtlinien zum Urheberrecht in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das Thema hatte im vergangenen Jahr in Europa und insbesondere in Deutschland für kontroverse Debatten gesorgt. Mit großen Demonstrationen wandten sich Kritiker vor allem gegen den Einsatz von Uploadfiltern. Sie warnten vor Zensur, weil die Filter auch vollkommen legale Inhalte blockieren könnten.