Berliner Senat scheitert vorerst mit Widerspruch gegen Aufhebung der Sperrstunde

Symbolbild: Restaurant
Symbolbild: Restaurant

Der Berliner Senat ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, die  Sperrstunde in elf Gastronomiebetrieben der Hauptstadt wieder in Kraft zu setzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) erteilte nicht die beantragte Zwischenverfügung, wie das Gericht am Freitagabend mitteilte. Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Sperrstunde für Berliner Gastronomiebetriebe nicht rechtens sei. Diese Entscheidung bezog sich nur auf die elf Antragsteller. Das Alkoholausschankverbot ab 23.00 Uhr gilt weiterhin.

Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mitteilte, habe das Verwaltungsgericht „nachvollziehbar begründet, dass von einer Öffnung von Gaststätten über die Sperrstunde hinaus keine die Anordnung einer Sperrstunde rechtfertigende Gefahr ausgehe“. Gaststätten hätten unter den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen dürften Begegnungen auf engstem Raum eher die Ausnahme bleiben.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung am Freitagnachmittag Beschwerde eingelegt, die laut OVG zunächst nicht begründet wurde. Zugleich beantragte die Senatsverwaltung demnach eine Zwischenverfügung, mit der verhindert werden sollte, dass die elf Antragsteller ihre Gaststätten bis zur Entscheidung über die Sperrstunde länger geöffnet halten.

Die Sperrstunde war am 10. Oktober in Kraft getreten. Zwischen 23.00 und 06.00 Uhr mussten Gastronomiebetriebe schließen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Berliner Senat am 6. Oktober gefasst. 

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