14 Uhr: Faktischer neuer Lockdown in Landkreis Berchtesgadener Land in Kraft getreten

Symbolbild: Risikogebiet
Symbolbild: Risikogebiet

Am Dienstag um 14.00 Uhr ist im bayerischen Landkreis Berchtesgadener Land ein faktischer neuer Corona-Lockdown in Kraft getreten. Das Landratsamt in Bad Reichenhall veröffentlichte eine entsprechende Allgemeinverfügung und setzte diese dadurch offiziell in Kraft. In dem Landkreis wird das öffentliche Leben aufgrund stark steigender Infektionszahlen dadurch für 14 Tage eingeschränkt.

Der neue Lockdown war schon am Montag angekündigt worden. Er wurde zwischen den örtlichen Behörden und der bayerischen Landesregierung in München abgestimmt. Demnach schließen alle Schulen und Kindergärten. Gleiches gilt für Gastronomie, Hotels, Sport- und Kultureinrichtungen. Alle Kontakte sollen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden. Haus und Wohnung dürfen nur noch aus triftigen Gründen wie Arbeit und Einkaufen verlassen werden.

Nach Angaben des Landratsamts gibt es in dem gesamten Landkreis an der Grenze zu Österreich ein „diffuses Ausbruchsgeschehen“ ohne klare Infektionsquellen. Die Zahl der Neuansteckungen ist im Vergleich hoch. Sie lag mit Stand Dienstag bei 236 neuen Fällen pro 100.000 Einwohnern und Woche – und damit weit über dem bundesweit vereinbarten Wert von 50, ab dem Gegenmaßnahmen verstärkt werden. Seit Montag stieg die Zahl der Fälle um 40.

Landrat Bernhard Kern (CSU) bezeichnete die strikten Maßnahmen als unvermeidlich. Die Zahl der Corona-Patienten im örtlichen Krankenhaus in Bad Reichenhall steige, sagte er am Dienstag dem Bayerischen Rundfunk (BR). Das mache ihn „betroffen“ und sei ein Grund für die Verschärfungen. Engpässe gebe es aber noch nicht. Es gelte, die Gesundheit der Bürger in den Vordergrund zu stellen.

Die Stiftung Patientenschutz sieht die Maßnahmen in dem Landkreis als „Vorlage für mögliche weitere regionale Lockdowns“. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass für die dortigen 4000 Pflegebedürftigen ausreichend Schnelltests vorhanden sind. „Das gilt sowohl für ambulante als auch stationär versorgte Menschen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP. Ein Schutz ohne Isolation sei sonst nicht möglich. Alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und Altenpflegekräfte müssten jeden Tag einen Schnelltest erhalten.

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