Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Verlängerung der Sperrstunde im Landkreis Gießen aufgehoben. Die Verfügung des Landkreises im Zuge der Corona-Pandemie sei nicht verhältnismäßig und sie sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin gegen die Verfügung war somit erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte den Eilantrag zuvor abgelehnt. Dagegen legte die betreibende Gesellschaft Beschwerde ein.
In der Verfügung des Landkreises fehlten Erwägungen, ob die Maßnahmen erforderlich und angemessen seien, entschieden die Richter in Kassel. Es sei nicht geprüft worden, ob die Verlängerung der Sperrstunde das Mittel sei, welches den Bürger am wenigsten belaste. Der Landkreis habe nur erklärt, dass die Verlängerung der Sperrstunde im Vergleich zur kompletten Schließung der Gastronomie das mildere Mittel sei. Mit möglichen anderen Mitteln, die in gleicher Weise zur Erreichung des Ziels geeignet sein könnten, habe er sich nicht beschäftigt.
Ebensowenig sei geprüft worden, ob die Maßnahme im Verhältnis zur Bedeutung des Grundrechts der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiberin angemessen ist. Im Verfahren habe der Landkreis nicht begründen können, warum ein Alkoholausschanksverbot oder ein strenges Hygienekonzept keine ebenso effektiven milderen Mittel seien.
Der Landkreis habe sich stattdessen auf das Betriebskonzept der Gaststättenbetreiberin und ihr Hygienekonzept bezogen. Damit habe er sich jedoch nicht mit der Angemessenheit der Allgemeinverfügung auseinandergesetzt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.