Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Fehmarnbelttunnel ab

Eilmeldung des Nürnberger Blatt
Eilmeldung des Nürnberger Blatt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag den Weg für eine feste Fehmarnbelt-Querung freigemacht. Mehrere Klagen gegen den deutschen Planfeststellungsbeschluss wurden abgewiesen. Damit kann der kombinierte Auto- und Eisenbahntunnel zwischen Deutschland und Dänemark gebaut werden. (Az. BVerwG 9 A 7.19 u.a.)

Geklagt hatten ein Aktionsbündnis, Umweltschützer und Fährunternehmen. Die vorgesehenen Auflagen stellten aber sicher, dass weder für die Schifffahrt noch für die Natur große Risiken oder Beeinträchtigungen zu erwarten seien, so das Gericht. Der deutsch-dänische Staatsvertrag zu der Querung sei völkerrechtlich bindend.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Das bedeutet, dass der Tunnel gebaut werden darf. Vor dem Europäischen Gerichtshof sind weitere Klagen anhängig, bei denen es aber um die Staatsgarantien Dänemarks geht. In weiteren Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig geht es um die Anbindung des Tunnels ins Hinterland.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion | Nürnberger Blatt 45905 Artikel
Das Nürnberger Blatt ist eine unabhängige, digitale Nachrichtenplattform mit Sitz in Nürnberg. Unsere Redaktion berichtet fundiert, verständlich und aktuell über das Geschehen in der Region, in Deutschland und der Welt. Wir verbinden klassisches journalistisches Handwerk mit modernen Erzählformen – klar, zuverlässig und nah an den Menschen.