Die große Koalition erhofft sich von der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine höhere Rechtssicherheit für die erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Zugleich werde aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestärkt, betonten der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner und die Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar am Montag in Berlin. Auch Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) erklärte, die Neuregelung „festigt die demokratische Legitimation der Schutzmaßnahmen“.
Die Neufassung des Gesetzentwurfs wurde am Montag im Gesundheits- und im Rechtsausschuss des Parlaments beraten und soll am Mittwoch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Das neue Gesetz soll noch am selben Tag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden, um rasch in Kraft treten zu können.
Fechner betonte, mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werde anders als zunächst vorgesehen nun auch vorgeschrieben, dass Rechtsverordnungen zum Schutz vor der Pandemie „befristet sein müssen und dass sie begründet sein müssen“. Dies mache es dann auch „für die Justiz einfacher, Sinn und Zweck der Verordnung nachzuvollziehen“, sagte der SPD-Politiker.
„Wir konkretisieren die Rechtsgrundlagen und definieren die Maßstäbe für die Regierungen in Bund und Ländern“, erklärte Unionsfraktionsvize Frei. „Es geht darum, dass der Bundestag zeigt, dass und welche Schutzmaßnahmen er in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie zulässt.“
Die Opposition kritisierte die Gesetzesberatungen im Eilverfahren. Die Obleute im Gesundheitsausschuss Andrew Ullmann (FDP), Achim Kessler (Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) erklärten,die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf seien erst eine Stunde vor der Ausschusssitzung übermittelt worden. „Die Pandemie fordert auch dem Parlament einiges ab und auch zügige Entscheidungen sind notwendig.“ Doch die große Koalition ignoriere die Rechte des Parlamentes.
Vorgeschrieben wird in dem Gesetz, dass beim Erlass von Verordnungen nicht allein der Gesundheitsschutz eine Rolle spielen darf, sondern „dass auch soziale und wirtschaftliche Aspekte abzuwägen sind“. Zudem müssen die Regierungen von Bund und Ländern darüber den Parlamenten Bericht erstatten.
Ein von der SPD zudem geforderter Parlamentsvorbehalt – mindestens in Form einer nachträglichen Einspruchsmöglichkeit – scheiterte dagegen laut Fechner am Widerstand der Union, die den Handlungsspielraum der Exekutive ansonsten zu sehr eingeschränkt gesehen habe.
Besonders hohe Hürden sieht das neue Gesetz laut Fechner für Beschränkungen von verfassungsmäßig geschützten Veranstaltungen wie Gottesdiensten oder Demonstrationen vor. Diese dürften nur verboten werden, „wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen“, den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht zu werden. Eine ähnliche Schutzformulierung hätte die SPD laut Fechner gern auch für Schulen und Kitas gehabt. Darauf sei aber nun verzichtet worden.
Vereinbart wurden den Angaben zufolge noch weitere Punkte, etwa der Aufbau von Impfzentren gegen das Coronavirus bis zum 15. Dezember. Damit werde sichergestellt, dass „diese am 16. Dezember impfen könnten“, wenn bis dahin ein Impfstoff zur Verfügung stehe, sagte Dittmar. Eine gesetzliche Grundlage wird nun auch für die vorgeschriebenen digitalen Einreiseanmeldungen für Reisende aus Risikogebieten geschaffen.
Neu festgelegt werden zudem Ausgleichsregelungen für Krankenhäuser, die beispielsweise Einnahmeausfälle haben, weil sie Betten für Corona-Patienten freihalten. Statt der im Frühjahr angewandten Pauschalregelung ist hier nun ein differenziertes Modell vorgesehen, abhängig von der Ausstattung des Krankenhauses, den Infektionszahlen und der Belegungsquote von Intensivbetten.