Kritik von SPD und Grünen an Protesten gegen Infektionsschutzgesetz

Symbolbild: Reichstag/Bundestag
Symbolbild: Reichstag/Bundestag

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider hat vor der Bundestagsentscheidung über das Infektionsschutzgesetz die Neuregelung erneut verteidigt und die Art mancher Proteste dagegen kritisiert. Natürlich sei das Recht auf Demonstrationen dagegen unbestritten, sagte Schneider am Mittwoch mit Blick auf zahlreiche Protestaktionen in Berlin. Doch alle sollten sich schon überlegen, „mit wem man demonstriert“. Der SPD-Politiker sprach von einer „bunten Mischung“ aus Rechtsextremen, Hooligans, aber auch Menschen mit einem ganz anderen Hintergrund.

Scharfe Kritik übte Schneider an Vergleichen zwischen dem neuen Gesetz zum Bevölkerungsschutz, über das am Nachmittag in Bundestag und Bundesrat abgestimmt wird, und dem NS-Ermächtigungsgesetz von 1933. Wenn schon, dann gehe es hier „um eine Ermächtigung des Parlaments“, sagte der SPD-Politiker.

Er wandte sich auch gegen Versuche, den Parlamentsbetrieb durch Demonstrationen, Massen-E-Mails und Massen-Anrufe in den Abgeordnetenbüros lahmzulegen. Dadurch sei es am Dienstag wegen einer Überlastung der Server zu Störungen des IT-Systems des Bundestages gekommen. Vorwürfe eines Hauruckverfahrens bei der Gesetzesnovelle wies Schneider zurück. Es sei ein zügiges, aber reguläres Beratungsverfahren, hob er hervor.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt empörte sich darüber, dass Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen auf der Kundgebung in Berlin „Wir sind das Volk“ skandierten. Dies sei „eine Beleidigung für alle, die 1989 für Demokratie gekämpft haben“, schrieb sie auf Twitter. Die Demonstranten versuchten hingegen, „ein demokratisches Parlament“ zu behindern. Dabei brächten sie „Bürger*innen und Polizist*innen in Gefahr, denn Mundschutz trägt kaum jemand“, kritisierte Göring-Eckardt.

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