Knapp drei Jahre nach einem Brand in einem Saarbrücker Wohn- und Geschäftshaus mit vier Toten hat das Landgericht der saarländischen Hauptstadt den Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zudem muss er laut dem Urteil vom Mittwoch eine Geldstrafe an einen der Geschädigten und an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann von defekten Feuerschutztüren und einem fehlenden Rauchabzug in dem Haus gewusst und es unterlassen hatte, die Reparatur der Brandschutzanlagen in Auftrag zu geben. Nach Ansicht der Richter wären die Folgen des Feuers geringer gewesen, wenn die Anlagen funktioniert hätten.
Der Hausbesitzer war nicht wegen Brandstiftung angeklagt. Die Brandstifterin wurde bereits im Juli 2018 zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Sie war Mieterin in dem Haus und hatte das Feuer in ihrer Wohnung gelegt. Einer der Verletzten war ein Bewohner, der aus dem Fenster sprang, um sich vor dem Feuer zu retten.