Ausreisepflichtige Ausländer können künftig leichter in Haft genommen werden

Symbolbild: Haft
Symbolbild: Haft

Ausreisepflichtige Ausländer können künftig leichter in Haft genommen werden, damit ihre Abschiebung vorbereitet werden kann. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag Anfang November beschlossenes Gesetz, das einen neuen Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung schafft. Die Neuregelung gilt für Menschen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten und von denen eine erhebliche Gefahr für bedeutende Rechtsgüter ausgeht – oder die aufgrund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses ausgewiesen worden sind.

Bislang kann Sicherungshaft nur angeordnet werden, wenn Ausländer zum Zeitpunkt der Haftanordnung vollziehbar ausreisepflichtig sind. Wenn sie zuvor einen Asylantrag stellen, ist die Anordnung von Sicherungshaft nicht möglich, da sie während ihres Verfahrens in Deutschland bleiben dürfen. Das Gesetz ermöglicht in solchen Fällen künftig Haft zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung.

Mit der Neuregelung zieht der Gesetzgeber die Konsequenz aus dem Fall des libanesischen Clanchefs Ibrahim Miri, der nach seiner Verurteilung abgeschoben worden war, dann nach Deutschland zurückkehrte – und hier Asyl beantragte.

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