Urteil: Gemeinsame Katzen gehören nach Trennung eines Paares dem Beschenkten

Symbolbild: Katzen
Symbolbild: Katzen

Nach der Trennung eines Paares gehören die gemeinsamen Hauskatzen demjenigen, der sie geschenkt bekommen hat. Wer lediglich die alltäglichen Kosten für die Tiere übernommen hat, hat hingegen keinen Besitzanspruch, entschied die 13. Zivilkammer des Landgerichts im rheinland-pfälzischen Koblenz laut Mitteilung vom Montag.

Der Kläger bekam die Katzen vom Voreigentümer geschenkt. Jedoch übernahm die Beklagte anfallende Kosten wie Tierarztbesuche. Nach der Trennung 2018 vereinbarten die ehemaligen Lebensgefährten, dass der Kläger seine Sachen nach und nach hole und die Katzen noch bei der Beklagten blieben, weil er noch keine eigene Wohnung hatte. Die Beklagte weigerte sich jedoch, die Katzen, die Impfpässe und einen Kratzbaum herauszugeben.

Zu Unrecht, wie die Koblenzer Richter entschieden. Die Tiere seien allein dem Kläger geschenkt worden, daher sei er der Alleineigentümer. Dass sich die Beklagte um die Tiere gekümmert habe, mache sie nicht zur Eigentümerin, sondern zur Mitbesitzerin. Sie muss die Katzen sowie das Zubehör nun herausgeben. 

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