Deutschlands Fleischwirtschaft protestiert scharf gegen das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz. Der Branchenverband kritisiert in einem am Dienstag veröffentlichten Brief an die Abgeordneten des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales „unbestimmte Begrifflichkeiten und Formulierungen“ und fordert eine Verschiebung, so dass „den Unternehmen ein angemessener Zeitraum verbleibt, um die neuen Regelungen umsetzen zu können“. Bislang ist geplant, dass das Gesetz am 1. Januar in Kraft tritt.
Besonders sorgt sich der Verband um die „Vielzahl der kleinen und mittleren Fleischunternehmen“, die das Gesetz in eine „unsichere Rechtslage“ befördere. Die Pressemitteilung des Verbandes ist überschrieben mit: „Verantwortungslose Gesetzgebung“.
Der Verband versicherte, die Unternehmen hätten sich „seit Monaten“ auf den Verzicht von Werkverträgen eingestellt. Das geplante Verbot der Zeitarbeit werde vor allem bei der Herstellung von saisonalen Fleischprodukten zu Problemen führen, warnte die Branche erneut. Die Unklarheiten im geplanten Gesetz allerdings seien „viel dramatischer“.
So sollen Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten von den neuen Regelungen befreit sein. „Welches Personal hierbei zu berücksichtigen ist und welche Art von Unternehmensverbünden zusammengezählt werden müssen, ist aus dem Gesetz nicht ersichtlich“, kritisierte der Verband.
„Wenn dieses Gesetz nun kurz vor Weihnachten ohne weitere Aussprache durchgepaukt und bereits zum 1. Januar in Kraft treten sollte, wäre dies eine bodenlose Verantwortungslosigkeit des Deutschen Bundestages gegenüber den vom Gesetz gemaßregelten Betrieben und Unternehmern.“ Sie könnten nicht wissen, wie sie sich rechtskonform verhalten sollen, und selbst wenn sie es wüssten, hätten sie keine Zeit, die neue Rechtslage vollends umzusetzen.
Die Regierungskoalition hatte sich Ende November nach monatelangem Tauziehen auf das Gesetz geeinigt. Es soll Ausbeutung von Arbeitskräften in der Fleischindustrie verhindern; auch ihre Unterbringung soll damit verbessert werden. Auslöser für das Gesetz waren die vielen Corona-Infektionen in zahlreichen fleischverarbeitenden Großbetrieben.