Die Rückkehr zur Meisterpflicht für insgesamt zwölf Gewerke hat der Bundestag beschlossen. Dies gilt unter anderem für Fliesen- und Parkettleger, Rollladenbauer und Orgelbauer.
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch künftig ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.
In mehr als 50 Berufen war im Jahr 2004 die Meisterpflicht weggefallen. Damals sollten damit einfachere Tätigkeiten für Selbstständige geöffnet werden.