Die Beschlüsse des Bundesrates in seiner letzten Sitzung des Jahres

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Das Jahresende naht und die Zeit für manche gesetzliche Regelung zur Corona-Pandemie und Energiewende war knapp geworden. Entsprechend viele Beschlüsse fasste der Bundesrat am Freitag – hier die wichtigsten:

PAUSCHALE FÜRS HOMEOFFICE

Mit der neuen Homeoffice-Pauschale können Arbeitnehmer für jeden Tag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, fünf Euro von der Steuer absetzen. Die Pauschale beträgt maximal 600 Euro und vor allem: Sie gilt erst nach Überschreiten des Arbeitnehmerfreibetrags von 1000 Euro. 

Corona-Sonderzahlungen bis 1500 Euro bleiben bis Juni 2021 steuerfrei, Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021. Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4008 Euro gilt statt bis Ende 2021 nun dauerhaft.

CORONA-ENTSCHÄDIGUNG

Eltern bekommen leichter Verdienstausfälle bezahlt, wenn sie ihre bis zu elf Jahre alten Kinder Corona-bedingt zu Hause betreuen müssen: Neben Kita- oder Schulschließungen begründen rückwirkend zum 16. Dezember auch Ferienverlängerungen zum Infektionsschutz oder die Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule eine Erstattung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstes oder 2016 Euro monatlich.

GESUNDHEITSVERSORGUNG UND PFLEGE

20.000 zusätzliche Altenpfleger sollen bundesweit mit Geldern aus der Pflegeversicherung eingestellt werden. Krankenhäuser sollen durch ein Förderprogramm 65 Millionen Euro pro Jahr für zusätzliche Hebammen und unterstützendes Fachpersonal erhalten. Fondsbeiträge der Krankenkassen sowie ein Bundeszuschuss sollen sicherstellen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach der Corona-Krise nicht allzu stark steigen.

PLASTIKTÜTENVERBOT

Händler dürfen ab 2022 keine leichten Plastiktüten mit einer Folienstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr ausgeben. Besonders dünne Tüten für Obst oder Frischfleisch – sogenannte Hemdchenbeutel – sind von dem Verbot aber ebenso ausgenommen wie stärkere Mehrwegtragetaschen.

INSOLVENZEN

Die Frist für die Restschuldbefreiung wird auf drei Jahre halbiert. Verbraucher können damit ebenso wie Unternehmen früher von ausstehenden Verbindlichkeiten befreit sein. Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle seit Oktober beantragten Insolvenzverfahren.

INKASSOKOSTEN

Verbraucher, die Schulden schnell begleichen oder nur mit bis zu 50 Euro im Verzug sind, werden bei Geschäfts- und Einigungsgebühren entlastet. Gläubiger und Inkassodienstleister müssen Verbraucher außerdem besser über die Konsequenzen von Zahlungsvereinbarungen aufklären.

ARBEITSSCHUTZ IN DER FLEISCHINDUSTRIE

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet Werkverträge in der Fleischwirtschaft ab 1. Januar. Am 1. April ist auch Leiharbeit in der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung weitestgehend verboten. Ausnahmen gelten für Kleinbetriebe und bei speziellen saisonalen Tarifregelungen. Für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften gelten branchenübergreifende Mindeststandards. Außerdem ist die Arbeitszeiterfassung nur noch elektronisch erlaubt.

EEG-REFORM

Das neue EEG soll Solar- und Windenergieausbau stärken und enthält dafür unter anderem eine Übergangsregelung für „ausgeförderte“ Windräder. An den Erträgen neuer Windanlagen können Kommunen vom Betreiber mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt werden. Bei der Photovoltaik wird das sogenannte Mieterstrom-Modell auf Quartiere ausgeweitet und für große Dachanlagen gelten neue Ausschreibungsbedingungen. Privaterzeuger zahlen bei Solaranlagen bis 30 Kilowatt Leistung keine EEG-Umlage mehr für ihren Eigenverbrauch.

JUSTIZKOSTEN

Die gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte steigen um mindestens zehn Prozent, in sozialrechtlichen Angelegenheiten sogar um 20 Prozent. Außerdem werden die Gerichtsgebühren, die Honorare von Sachverständigen und Dolmetschern sowie die Schöffen- und Zeugenentschädigungen erhöht.

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