Bundesanwaltschaft sieht Anklagevorwürfe im Lübcke-Prozess bestätigt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die Bundesanwaltschaft sieht die Anklagevorwürfe im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke bestätigt. Stephan E. sei des Mordes an Lübcke schuldig, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Sowohl diese Tat als auch der Tatvorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling 2016 seien „rechtsextremistische Anschläge“ gewesen.

Der Mitangeklagte Markus H. habe zur Tat beigetragen. Er habe vom „tief verwurzelten Hass“ E.s auf Lübcke gewusst und ihn in seiner Ablehnung unterstützt – auch wenn E. am Tatabend alleine gehandelt habe. „In seinem Hass war E. nicht allein“, sagte Killmer. Auch H. sei ein „Rassist“. 

Am Dienstagvormittag hatte das Plädoyer der Bundesanwaltschaft gegen E. und H. begonnen. H. muss sich in dem Prozess seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Oktober wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Für die Strafforderungen der Anklagebehörde sind mehrere Stunden angesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 26. Januar geplant.

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