Karlsruhe weist Eilanträge der ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten nicht darlegen können, dass ein späteres Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags „irreversibel zu schweren Nachteilen führe“, erklärten die Karlsruher Richter am Dienstagabend zur Begründung. Die Sender hatten Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnungen eingelegt, nachdem Sachsen-Anhalt der Beitragserhöhung nicht zugestimmt hatte. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20). 

Ursprünglich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog allerdings Anfang Dezember wegen Streits in seiner schwarz-rot-grünen Koalition die entsprechende Regierungsvorlage zurück. Der Landtag konnte somit nicht über die Beitragserhöhung abstimmen. Damit blockierte Sachsen-Anhalt das Inkrafttreten des sogenannten Medienänderungsstaatsvertrags zum Januar.

Die Sender zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt. Sachsen-Anhalt weiche „aus verfassungsrechtlich unzulässigen programmlichen und medienpolitischen Gründen“ vom Finanzbedarf ab, den die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt habe, lautete ihr Argument. Der Landtag habe dafür keine nachprüfbaren Gründe geliefert. 

Nach einem Karlsruher Urteil von 2007 müsste das Land solche Gründe darlegen, wenn es von der Empfehlung der KEF abweichen will. Allerdings entstünden den Klägern keine schweren Nachteile, wenn sie auf die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde warten müssen, entschied das Gericht nun. Die Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen lehnte es daher ab. 

Die Sender hätten nicht plausibel gemacht, dass sie bis dahin aus finanziellen Gründen ein schlechteres Programm ausstrahlen müssten, hieß es. Sollte der Verfassungsbeschwerde später stattgegeben werden, wäre es möglich, dass Beitragsausfälle nachträglich kompensiert werden. 

Eine Entscheidung in der Hauptsache ist das noch nicht. Die Verfassungsbeschwerden seien weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet, teilte das Gericht mit. Wann es in der Hauptsache entscheiden wird, ist noch unbekannt. 

Die Gewerkschaft Deutscher Journalisten-Verband (DJV) bedauert die Entscheidung vom Dienstag. „Ein Ja zum Eilantrag hätte für die Sendeanstalten wie auch für Tausende Beschäftigte Planungssicherheit bedeutet“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Ohne den höheren Beitrag drohten Einbußen im Programm.

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