Bei Verletzungen durch Foulspiel haben Amateurfußballer nach Auffassung des Landgerichts im rheinland-pälzischen Frankenthal nur in Ausnahmen Anspruch auf Schmerzensgeld. Fußball sei ein „Kampfspiel, bei dem es beim Kampf um den Ball gelegentlich zu Fouls und unvermeidbaren Verletzungen komme“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit müsse jeder Spieler rechnen, wenn er sich auf den Platz begibt.
Konkret ging es um ein Amateurspiel zwischen zwei Ludwigshafener Mannschaften, bei dem ein Spieler nach einem Foul eine „komplizierte und schwerwiegende“ Außenbandverletzung davontrug. Der Verletzte forderte daraufhin 5000 Euro Schmerzensgeld von dem Foulspieler.
Laut dem im Dezember ergangenen Urteil reicht ein Regelverstoß „aus Spieleifer, Unüberlegtheit oder technischem Versagen“ für eine Haftung jedoch nicht aus. Dafür müsse ein grob fahrlässiger, unfairer Regelverstoß vorliegen. Gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.