Der suspendierte Oberbürgermeister der saarländischen Stadt Homburg ist am Mittwoch wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer eine neunmonatige Bewährungsstrafe beantragt hatte, wie eine Sprecherin des Saarbrücker Landgerichts mitteilte.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Rüdiger Schneidewind ein Düsseldorfer Detektivbüro beauftragt hatte, um ab November 2015 wochenlang Mitarbeiter des Homburger Baubetriebshofs zu überwachen. Die Kosten dafür in Höhe von fast 330.000 Euro stellte das Detektivbüro der Stadt in Rechnung.
Auslöser für die Bespitzelung war die Aussage von Mitarbeitern des Bauhofs, dass Angestellte im Stadtwald angeblich Bäume fällen und das Holz nach Feierabend verkaufen würden. Schneidewind habe mit der Beauftragung des Detektivbüros einer „Holzmafia“ entgegenwirken wollen. Trotz einer Überwachung bis Mitte Dezember 2015 konnte den Mitarbeitern keine Beteiligung an jener mutmaßlichen Mafia nachgewiesen werden. Der Vorgang wurde als „Detektivaffäre“ bekannt.
Der Fall wurde nun zum zweiten Mal vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Im Februar 2019 hatte es Schneidewind zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.
Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Januar 2020 zu großen Teilen aber auf. In seiner Begründung kritisierte das Gericht unter anderem, dass Beweise nur lückenhaft gewürdigt worden seien. Seit November 2020 verhandelte das Saarbrücker Landgericht im Revisionsprozess erneut über die Vorwürfe.