Frontex stellt nach EuGH-Urteil Aktivitäten in Ungarn ein

Frontex - Bild: European Union 2016 - Frontex
Frontex - Bild: European Union 2016 - Frontex

Die EU-Grenzschutzbehörde Frontex stellt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Ungarn ihre Arbeit in dem Land ein. „Unsere gemeinsamen Anstrengungen, die EU-Außengrenzen zu schützen, können nur erfolgreich sein, wenn (…) sie mit EU-Recht vereinbar sind“, sagte ein Frontex-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Ungarn war Mitte Dezember vom obersten Gericht der EU verurteilt worden, weil seine Asylregeln gegen EU-Recht verstoßen.

Der EuGH hatte Ungarn insbesondere die „rechtswidrige Inhaftierung“ von Migranten in Lagern an der Grenze zu Serbien und die Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien vorgeworfen. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation Ungarisches Helsinki Komitee (HHC) schob Ungarn seit dem Urteil mehr als weitere 4400 Flüchtlinge ab. 

Andras Lederer vom HHC nannte die Entscheidung von Frontex „wichtig“. Frontex habe zuvor noch nie seine Arbeit ausgesetzt. Andererseits habe die EU-Behörde keine Wahl gehabt, weil sie andernfalls riskiert hätte, zum „Komplizen“ zu werden. 

Ungarn steht zusammen mit Polen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen im Visier der EU. Anfang Dezember hatten sich die Mitgliedstaaten beim Gipfeltreffen in Brüssel auf einen Kompromiss geeinigt, nach dem EU-Hilfen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit künftig theoretisch gekürzt werden können. 

Auch Frontex selbst steht derzeit unter Druck. Im Oktober hatten verschiedene Medien über die angebliche Verwicklung der Agentur in illegale Zurückweisungen von Migranten durch die griechische Küstenwache berichtet. Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf hat Ermittlungen gegen Frontex aufgenommen.  

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