Regierung bringt Verlängerung epidemischer Lage auf den Weg – Bundestag muss Feststellung beschließen

Kuppel des Reichstag/Bundestag
Kuppel des Reichstag/Bundestag

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Feststellung einer epidemischen Lage von besonderer Tragweite bis Ende Juni auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Fraktionen wurde nach Angaben aus dem Gesundheitsministerium am Dienstag beschlossen. Die Feststellung muss nun vom Bundestag verabschiedet werden.

Eine Ministeriumssprecherin verwies auf vorherige Äußerungen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu dem Thema: „Die Pandemie wird Ende März nicht vorbei sein. Damit die zahlreichen finanziellen Hilfen und flexibilisierten Regelungen für Pflege und Gesundheit weiter bestehen können, müssen sie gesetzlich verlängert werden.“ Diese seien ebenso wie beispielsweise die Test-Verordnung und die Impf-Verordnung an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte an, die Feststellung zur epidemischen Lage solle noch in dieser Woche vom Bundestag getroffen werden. Unions-Fraktionsvize Georg Nüßlein erklärte dazu: „Wir setzen mit der Befristung der Feststellung einer epidemischen Lage auf höchstens drei Monate ein klares Signal, dass die epidemische Lage kein Dauerzustand ist.“ Vielmehr müsse diese immer wieder neu bewertet werden.

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